Sicherheit für Kinder bringt Sicherheit für den Betreiber!
Schützen Sie Kinder und sich selbst durch die vorgeschriebenen Inspektionen und Wartungsarbeiten an Ihren Spielanlagen!
Der Betreiber / Besitzer eines Kinderspielplatzes ist grundsätzlich für dessen Sicherheit verantwortlich und haftet bei Unfällen nach BGB §823. Er ist verpflichtet, „alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern“. Haftung ist durch aktives Handeln oder auch durch Unterlassen möglich.
Spielplatzsicherheit Kaiser ist staatlich anerkannter Spielplatzprüfer nach DIN 79161-1 und -2 und führt alle Sicherheitsprüfungen für Ihre Spielanlagen und -geräte durch.
- Wir informieren Sie über den Umfang der notwendigen Inspektionen und Wartungen!
- Wir schulen Ihre verantwortlichen Mitarbeiter (Bauhof, Hausmeister…)
- Wir arbeiten fachkundig, zuverlässig und kostengünstig
Wir bieten qualifizierte Spielplatzprüfung nach DIN 79161
- Gesetzlich vorgeschriebene Inspektionen (Jahreshauptinspektion, operative Inspektion) nach DIN EN 1176
- Ausführliche und verständliche Prüfberichte zu jeder Inspektion
- Empfehlungen zur fachgerechten Behebung von Mängeln
- Einweisung Ihrer verantwortlichen Mitarbeiter in die wöchentliche visuelle Inspektion sowie Bereitstellung einer Checkliste
- In ganz Bayern arbeiten wir mit qualifizierten Montagepartnern, die notwendige Reparaturen, Instandsetzungen und Neuinstallationen rund um Spielplatz und Garten kostengünstig, schnell und zuverlässig erledigen.